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Anwalt für Verkehrsrecht in Dortmund – Beratung und Vertretung vor Gericht

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Straßenverkehrsrecht.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben einen Schaden erlitten?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist?

Ihr Führerschein ist in Gefahr?

Dann brauchen Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht! Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie außergerichtlich und vor allen Gerichten.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Die häufigsten Gründe, aus denen unsere Mandanten sich an uns wenden, sind Verkehrsunfälle mit Sach- oder Personenschäden. Wir regulieren die Schäden kompetent und vollständig.

Wichtig ist die möglichst sofortige Einschaltung des Anwaltes noch bevor die Versicherung die Schadenregulierung in eigenem Interesse steuert.

Die Kosten des Rechtsanwalts sind vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu zahlen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Bußgeldverfahren. Häufig lohnt eine Überprüfung des Bußgeldbescheids.

Auch bei Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Körperverletzung bieten wir Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand.

 

Wichtiges zum Thema Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Das Fahrverbot gilt für eine Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten und wird von Strafgerichten sowie Bußgeldstellen verhängt. Im Gegensatz dazu erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte und Straßenverkehrsbehörden. Neben einer Geldbuße oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot als zusätzliche Strafe angeordnet werden.

Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend, dass der Fahrer für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet ist. Gründe können eine Straftat im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, aber auch Erkrankungen, die ein sicheres Fahren unmöglich machen, sein.



Wer ein Fahrverbot erhält, darf keine Fahrzeuge mehr führen. Auch solche nicht, für die kein Führerschein nötig ist. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezieht sich hingegen nur auf Fahrzeuge, für die ein Führerschein gemacht werden muss.

Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie den Führerschein an der Stelle abholen, an der dieser eingezogen wurde. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

Unser Ziel ist es, die Dauer des Fahrverbots oder des Entzugs der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten oder sogar zu verhindern.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!

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