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Uwe Schönborn

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht

Uwe Schönborn geb.1955 in Dortmund-Hörde.

Nach dem Abitur und Wehrdienst ab 1976 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. 1983 nach dem ersten Staatsexamen Referendarzeit beim Landgericht Dortmund.

1986 zweites Staatsexamen und Zulassung zum Anwaltsberuf.

Begründung der Anwaltsgemeinschaft in Dortmund-Hörde mit den Kollegen Sonntag und Golumbeck.

1992 Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

1996 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht.

Mitglied im deutschen Anwaltverein (DAV) und in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Familienrecht im DAV.

Rechtsanwalt Schönborn berät und vertritt bei Fragen und Streitigkeiten im Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Gehaltszahlungen u.a.) und im Familienrecht (Scheidungen, Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht etc.). In beiden Sachgebieten hat er die Qualifikation eines Fachanwaltes erworben.

Daneben nimmt auch das Zivilrecht einen weiten Raum der Tätigkeit ein, vor allem das Vertragsrecht in vielen Bereichen.

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