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Anke Hansmann

  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
  • Vertrauensanwältin des AvD

Anke Hansmann geboren 1969 in Dortmund.

Nach dem Abitur ab 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. 1996 nach dem ersten Staatsexamen Referendarzeit beim Landgericht Hagen u.a. in einer Wittener Anwaltskanzlei.

1997 Mitarbeit zunächst als Referendarin in der Anwaltsgemeinschaft Sonntag, Schönborn, Golumbeck. 1998 nach dem zweiten Staatsexamen Aufnahme in die Anwaltsgemeinschaft.

2005 Ernennung zur Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Mitglied im deutschen Anwaltverein (DAV) und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Vertrauensanwältin des Automobilclubs von Deutschland (AvD).

Rechtsanwältin Hansmann bearbeitet auf dem Gebiet des Zivilrechts hauptsächlich Angelegenheiten des Schadensersatzrechts. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht befasst sie sich vor allem mit der Verfolgung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen und allen weiteren Bereichen des Verkehrsrechtes einschließlich des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Zu ihrer Tätigkeit gehören ferner das Arzthaftungsrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht, insbesondere Kfz- Kaufvertrags- und Leasingrecht.

Zur Erforderlichkeit der Einschaltung eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall und der Kostenübernahme durch die eintrittspflichtigen Versicherung lesen Sie bitte hier.

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